Mitglied werden
Anmeldung über die lokale Innung
Nehmen Sie einfach mit Ihrer regionalen Innung Kontakt auf und bitten um Zusendung der Antragsformulare.
Die Einzelmitgliedschaft beim Landes-Innungsverband
Selbständige Handwerker (§ 1 HO), die das Bäckerhandwerk betreiben, können auf Beschluß des Vorstandes dem Landes-Innungsverband solange als ordentliches Einzelmitglied beitreten, wie die Handwerksinnung, der sie angehören, dem Landes-Innungsverband nicht angeschlossen ist oder wenn eine solche nicht besteht.
Des Weiteren können selbständige Handwerker, die das Bäckerhandwerk betreiben, aber nicht Mitglied der für sie zuständigen Innung sind, mit Zustimmund des Vorstandes des Landes-Innungsverbands solange als ordentliches Mitglied aufgenommen werden, wie die Innung dem Landes-Innungsverband nicht angeschlossen ist.