Der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk ist die Spitzenorganisation der Handwerksbäckereien im Freistaat. Seine Ziele sind in der Satzung definiert. Als eine juristische Person des privaten Rechts (nach § 80 Handwerksordnung) übernimmt der Verband explizite Aufgaben im öffentlichen Interesse, erhält Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten zur Förderung der Interessen der Mitglieder der angeschlossenen Handwerksinnungen.

 

Aufgaben

Der Landes-Innungsverband nimmt die Interessen des bayerischen Bäckerhandwerks wahr. Dazu gehört insbesondere der regelmäßige Gedankenaustausch mit den politischen Institutionen.

Im März 2020 führten diese Gespräche zum Beispiel zu der für die Lebensmittelhandwerke so wichtigen Anerkennung der Systemrelevanz für die notwendige Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln.  So konnte der für viele Bäckereien elementare Thekenverkauf aufrecht erhalten werden.

Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und der Betriebsinhaber des Handwerkes. Weiterhin vertritt der Verband die Mitgliedsbetriebe bei Tarifverhandlungen. 

Beispiele für unsere Aufgaben

  • Ansprechpartner für Politik und Verwaltung bei der Weiterentwicklung der Rechtsprechung, die das Bäckerhandwerk betrifft
  • Ansprechpartner für die Verwaltungen, insbesondere der Lebensmittelaufsicht, beim Vollzug von Maßnahmen
  • Ansprechpartner für die Vertreter der Arbeitnehmer und Durchführung von Tarifverhandlungen

Vorteile einer Innungsmitgliedschaft

Unsere Innungen erbringen mit Unterstützung durch den Landes-Innungsverband in vielfältiger Art und Weise Dienstleistungen für das Bäckerhandwerk und seine Betriebe. Um die wichtigsten zu nennen:

  • Wir informieren laufend über wichtige bäckerspezifische Themen, insbesondere im rechtlichen Bereich. Dies erfolgt über unsere Rundschreiben, im Mitgliederbereich der Webseiten und auf Versammlungen.
  • Als Körperschaften des öffentlichen Rechts fungieren unsere Innungen in vielfacher Hinsicht als Gesprächs- und Ansprechpartner für die kommunalen Entscheidungsträger und für Ämter und Behörden. Um einige Beispiele zu nennen: Mehlmengenbestätigung für die Abwasserberechnung (Verringerung Abwassergebühren), Mittlerrolle bei Bauvorhaben, Beanstandungen und Beschwerden, gutachterliche Ausführungen, Arbeitstreffen mit Amtsleitern, etc. 
  • Der Landes-Innungsverband vertritt die Interessen gegenüber der Landesregierung, meist auch in Zusammenarbeit mit den anderen Lebensmittelhandwerken. Gerade während der aktuellen Corona-Krise war die Kommunikation wichtig um Regelungen zu finden, die den Infektionsschutz gewährleisten und auch von kleineren Bäckereien umsetzbar waren. Besonders wichtig war es natürlich, dass die Versorgung der Bevölkerung nicht nur durch Einkaufsmärkte gewährleistet wird, wie zunächst geplant, sondern auch die Lebensmittelhandwerke als systemrelevant anerkannt wurden und damit zumindest im Thekenverkauf mit einbezogen wurden. 
  • Innungsmitglieder erhalten eine kostenfreie Rechtsberatung zu bäckerspezifischen Themen wie z. B. Lebensmittelrecht, Betriebshygiene oder Werberecht.

Betriebsberatung und Unternehmensführung

Die Betriebsberatungsstelle ist das Kompetenzzentrum zur Unternehmensführung für das bayerische Bäckerhandwerk. Der Verband verfügt über ein Team von Experten für den betriebswirtschaftlichen und den betriebstechnischen Bereich. 

Die Betriebsberatungsstelle bietet viele Leistungen im Rahmen der durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Bayern geförderten Beratung und ist damit für unsere Innungsmitglieder kostenfrei.

Einen Überblick über unsere häufig nachgefragten Services finden Sie hier.

Für die Suche nach einem Nachfolger bieten wir Ihnen einen echten "Multi-Channel-Approach", damit möglichst viele potentielle Interessenten erreicht werden: unsere eigene Betriebsbörse auf dieser Seite, die Betriebsbörse des Zentralverbandes des Bäckerhandwerkes und über www.nexxt-change.org, bei der wir Partner sind. Darüber verfügen wir über unsere Meisterschulen und unsere vielfältigen Kontakte über Verbindungen mit potentiellen Nachfolgern. 

Über die Marketing- und Servicegesellschaft bieten wir Ihnen Unterstützung bei weiteren Problemstellungen an:

  • Coaching für Existenzgründer
  • Coaching für Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Mediation bei Problemen in der Unternehmensnachfolge in der Familie oder mit externen Geschäftspartnern

 

Befugnisse

Zu den Befugnissen des Innungsverbandes gehört der Betrieb einer anerkannten Fachschule und die Durchführung von Fortbildungen. Die Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks bietet an:

  • Meisterkurse mit integrierter Ausbildung zum Betriebsbwirt des Handwerks
  • überbetriebliche Ausbildung für unseren Nachwuchs in der Backstube und im Verkauf
  • Fortbildung für die Inhaber und Inhaberinnen unserer Betriebe
  • Seminare zur Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Mitglieder

Förderungen

Der Landes-Innungsverband kann ferner die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der den Handwerksinnungen angehörenden Mitglieder fördern. Zu diesem Zweck hat er folgende Möglichkeiten:

Er kann Einrichtungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebe, vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, schaffen oder unterstützen.

Im Vordergrund des Handelns des Landes-Innungsverbandes steht immer der Nutzen für seine Mitgliedsinnungen und deren Innungsbetriebe.