Es ist nicht 5 vor 12, sondern 5 nach 12

Artikel 153 Schutz der Klein- und Mittelstandsbetriebe

Die selbständigen Kleinbetriebe und Mittelstandsbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie sind in der Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Überlastung und Aufsaugung zu schützen. Sie sind in ihren Bestrebungen, ihre wirtschaftliche Freiheit und Unabhängigkeit sowie ihre Entwicklung durch genossenschaftliche Selbsthilfe zu sichern, vom Staat zu unterstützen. Der Aufstieg tüchtiger Kräfte aus nichtselbständiger Arbeit zu selbständigen Existenzen ist zu fördern.

 

Politikergespräch der Vertreter des Handwerks am 11.07.2023 in der Bäckerei Nau in FFB mit MdB Katrin Staffler und MdL Benedikt Miskovitsch.

Es stand einhellig fest, dass ein starker Mittelstand der Garant für eine stabile freiheitliche demokratische Gesellschaft darstellt. Themen des Gesprächs waren unter anderem der dringend erforderliche Bürokratieabbau, oft überzogene Lebensmittelkontrollen, der wettbewerbsverzerrende Industriestrompreis, eine neue Forderung nach einem Minister für Handwerk und der akute Mitarbeitermangel.

Eine Idee zur Überwindung des Facharbeitermangels wäre (angelehnt an die Idee des Freiwilligen Sozialen Jahrs) die Einführung eines „Freiwilligen Jahres im Handwerk“. Verwiesen wurde auch auf Artikel 153 der Bayerischen Verfassung - siehe oben!

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