
Corona-Krise
Vorlagen für ein betriebliches Hygiene- und Gefährdungskonzept finden Sie hier.
Informationen zur Unterstützung durch unsere Betriebsberater finden Sie unter "Betriebsberatung"
Die aktuelle AkBiS Broschüre "Erfolgreich durch die Krise" finden Sie hier
Aktuelle Informationen zu Corona
Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie täglich aktualisierte Informationen sowie Inzidenzwerte in Bayern und umfassende Hintergrundinformation zur SARS-CoV-2.
Infos finden Sie HIER
Beschlüsse By. Ministerrat vom 23.03.2021
Beschlüsse Ministerpräsidentenkonferenz vom 22.03.2021
Überblick der IHK über Wirtschaftshilfen / Zuschussprogramme
Öffnungsregelungen
Einreise- und Quarantäneverordnung



FFP2-Pflicht ab dem 18.01.2021 gilt nur für Kunden

Novemberhilfe Überbrückungshilfe III
Auch für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13.12.2020 erfassten Betriebe werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III lt. Ministerien entsprechend angepasst und nochmals verbessert.
Hier finden Sie alle Infos: Novemberhilfe Überbrückungshilfe III
Novemberhilfen - Überbrückungshilfe II
Hier finden Sie eine Mitgliederinformation mit den bereits veröffentlichten Fakten zu den außerordenlichen Wirtschaftshilfen für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Solo-Selbständige, Vereine und Einrichtungen.
Mitgliederinformation zum Download
Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz
22-04-20 Carl Korth Institut informiert zu Schutzmaßnahmen
22-04-20 Carl-Korth-Institut informiert zu Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2 (Sars-CoVid-19)
Das Carl Korth Insitut hat die Schutzmaßnahmen aus den Empfehlungen des Arbeitsministeriums prägnant auf zwei Seiten zusammengefasst.
Informationen des Carl-Korth-Institus zum Arbeitsschutz während der Pandemie
14-04-20 Ausweitung der Arbeitszeiten
14. April 2020: Ausweitung der Arbeitszeiten - bis zu 12 Stunden Arbeitszeit in der Backstube jetzt zulässig
Eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums erlaubt Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz in systemrelevanten Bereichen. Hierzu gehören alle Tätigkeiten „bei der Produktion, dem Verpacken einschließlich Abfüllen, Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs“.
Damit sind alle Tätigkeiten abgedeckt, die direkt der Herstellung und Auslieferung von Backwaren dienen, wobei Beschränkungen für das Ausfahren gelten. Die Regelung gilt nicht für Verkauf und unterstützendes Personal (z. B. Hausmeister oder Putzpersonal).
Natürlich muss eine solche Ausweitung der Arbeitszeiten begründet sein.
Für Details und praktische Hinweise lesen Sie bitte das nachfolgende Merkblatt zum Download.
Merkblatt zur Arbeitszeit
Bußgeldkatalog, Kurzarbeit, Lenk- und Ruhezeiten




Sozialversicherung
Veröffentlichungen Bund und Land


